Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vom 5. Juni 2019 sind gültig für EMHA B.V. (nachfolgend „EMHA“ genannt) sowie Unternehmen der EMHA-Gruppe (mit EMHA verbundene Unternehmen, die die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls verwenden und als „Nutzer“ auftreten).

 

Artikel 1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffe:

1.1 Dienstleistung(en): die Arbeiten (unter anderem Aufträge und Werkverträge) und/oder Dienstleistungen, die der Nutzer für den Kunden übernimmt bzw. erbringt. Dabei kann es sich zum Beispiel um Beratungsdienstleistungen, das Vermeiden und Bekämpfen von Vibrationen und Geräuschen, die Durchführung von (3D-) Messungen, Justierung, Kalibrierung, Reparatur, Montage, Behandlung, Bearbeitung, Wartung, Monitoring, Design, Fertigen und Installieren von (Rohrleitungs-) Konstruktionen, Fundamenten, Maschinen und Anlagen und damit verbundene Anwendungen handeln. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ausdruck „Arbeiten“ verwendet wird, dann fallen diese auch unter den Begriff „Dienstleistungen“.

1.2 Mangel: Wenn (i) ein Produkt die vereinbarten oder von Nutzer genannten Spezifikationen dieses Produkts (ii) die Vereinbarungen zu (den Ergebnissen) einer Dienstleistung nachweislich und reproduzierbar nicht erfüllt.

1.3 Kunde: die juristische oder natürliche Person, die berufs- oder gewerbsmäßig handelt und mit der der Nutzer einen Vertrag schließt, evtl. auch über eine Zwischenperson.

1.4 Material: all das, was der Nutzer im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages erstellt oder bereits erstellt hat und liefert und was kein Produkt ist. Dazu gehören Entwürfe, Zeichnungen, Berichte, Empfehlungen.

1.5 Vertrag: der Vertrag zwischen Nutzer und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen und/oder die Lieferung bzw. die Vermietung von Produkten.

1.6 Produkt(e): die im Vertrag beschriebenen Sachen, zum Beispiel (Teile) (technischer) Produkte, Maschinen, Messgeräte, (Leitungs-) Konstruktionen.

 

Artikel 2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Nutzer behält sich das Recht vor, einen vom Kunden erteilten Auftrag abzulehnen, diesen nicht zu bestätigen oder einen bestätigten Auftrag zu stornieren, sofern möglich unter Angabe des Grundes für die Ablehnung oder Stornierung.

2.2 Wenn ein Angebot keine Gültigkeitsdauer enthält, dann ist dieses vierzehn (14) Kalendertage lang gültig.

2.3 Im Fall eines Widerspruchs zwischen dem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der Vertrag vorrangig, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes festgelegt.

2.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, auch für Folgeverträge und ergänzende Verträge.

2.5 Stehen die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen im Widerspruch zu anderen gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, haben die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang, es sei denn, in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Artikel 9.2) oder durch den Nutzer wird darauf hingewiesen, dass andere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (teilweise) Vorrang haben.

2.6 Wenn der Vertrag mit oder unter Einschaltung einer Zwischenperson zustande kommt, dann gilt, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden durch die Übermittlung an die Zwischenperson ausgehändigt wurden.

 

Artikel 3. Preise und Zahlung

3.1 Preise für Dienstleistungen gelten nur als „fix“, wenn Nutzer dies ausdrücklich und schriftlich angibt. Die Preise für Produkte sind die, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Kunden gelten oder die in der Auftragsbestätigung bestätigt werden.

3.2 Die Beträge verstehen sich zuzüglich der Fahrtzeiten, Vergütung für Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, Reise- und Übernachtungskosten, Transport-, Versand- und Zustellkosten, Kosten für Visumanträge, Wartestunden, Sicherheitstrainings, Umsatzsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben. Diese Kosten werden separat in Rechnung gestellt. 3.2 Der Nutzer ist berechtigt, die entstandenen Kosten um eine (prozentuale) Bearbeitungsgebühr zu erhöhen. Der Nutzer behält sich das Recht vor, alle Kosten in Zusammenhang mit einem vom Kunden nicht angenommenen Angebot in Rechnung zu stellen.

3.3 Sofern nicht anders vereinbart, gilt für langfristige Verträge, dass Nutzer die Preise jährlich gemäß dem jeweiligen Preisindex des niederländischen Statistikamtes CBS anpassen kann. Nutzer ist im Falle externer Umstände, die den Einkaufspreis erhöhen, berechtigt, diese Erhöhung auch im laufenden Kalenderjahr weiterzugeben. Der Preis kann sich zwischen zwei Aufträgen verändern.

3.4 Einmalige Beträge werden direkt nach der Lieferung der Produkte bzw. nach der Erbringung der Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Produkte, die am Standort von Nutzer gekauft werden, werden gemäß den Angaben von Nutzer vor Ort abgerechnet. Ratenbeträge werden grundsätzlich monatlich nachträglich fakturiert.

3.5 Nutzer behält sich das Recht vor, vor der Erfüllung (bestimmter) Verträge Vorkasse, eine Sicherheit oder die Bezahlung offener Rechnungen zu verlangen oder zunächst eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Nutzer kann auch Kreditlimits aufstellen, bevor der Kunde einen (neuen) Auftrag erteilen kann.

3.6 Der Kunde hat die Rechnungen ohne Aufrechnung oder Rabatt innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Rechnungsdatum bzw. innerhalb des auf der Rechnung genannten Zahlungsziels gemäß den Anweisungen auf der Rechnung zu begleichen. Werden Reklamationen über die Rechnung nicht innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Rechnungsdatum geltend gemacht, dann gilt die Rechnung als akzeptiert.

3.7 Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, dann befindet er sich direkt im Verzug. Der Kunde hat ab diesem Tag Zinsen in Höhe von 12 % auf den fälligen Betrag oder, wenn die gesetzlichen Handelszinsen höher sind, die gesetzlichen Zinsen sowie außergerichtliche Inkassogebühren zu zahlen. Dabei gilt ein Mindestbetrag von 15 % vom Rechnungsbetrag. Der Kunde hat auch auf die fälligen Inkassogebühren die gesetzlichen (Handels-) Zinsen zu zahlen. Wenn der Rechnungsbetrag nur über ein Gerichtsverfahren beigetrieben werden kann, dann hat der Kunde auch die damit zusammenhängenden, tatsächlich verursachten Gerichtsgebühren zu zahlen, sofern das Gericht gegen den Kunden entscheidet. Nutzer behält sich das Recht vor, die vom Kunden gezahlten Beträge zunächst auf die Zahlung der Inkassogebühren und die Gerichtsgebühren, dann auf die fälligen (gesetzlichen Handels-) Zinsen und dann auf den Rechnungsbetrag anzurechnen.

3.8 Alle Forderungen oder Verbindlichkeiten von Nutzer und/oder ihrer Gruppengesellschaften gegenüber dem Kunden und/oder dessen Gruppengesellschaften, können mit den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten des Kunden und/oder seiner Gruppengesellschaften ihr gegenüber verrechnet werden.

 

Artikel 4. Vertragslaufzeit und -ende

4.1 Wenn der Vertrag keine Befristung enthält, dann gilt der Vertrag (a) im Falle der Erbringung von Dienstleistungen und/oder der Lieferung von Produkten für die Dauer der Erbringung von Dienstleistungen und/oder der Lieferung von Produkten und (b) im Falle eines Vertrages für einen Zeitraum von einem (1) Jahr mit stillschweigender Verlängerung um jeweils ein (1) Jahr, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag spätestens drei (3) Monate vor Ende der laufenden Periode kündigt.

4.2 Der Kunde kann einen befristeten Vertrag nicht ohne Erstattung des in dem Zusammenhang von Nutzer erlittenen Schaden und/oder ihr entstandenen Kosten vorzeitig kündigen. Nutzer hat dabei in jedem Fall das Recht auf Zahlung des vereinbarten Preises zuzüglich der Kosten, die Nutzer im Zusammenhang mit der Nichterfüllung des Vertrages entstanden sind, reduziert um die aufgrund der Kündigung eingesparten Kosten.

4.3 Sofern nicht anders vereinbart, hat Nutzer das Recht, einen befristeten Vertrag vorzeitig unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat und weitere Verträge mit einer Kündigungsfrist von einer (1) Woche zu kündigen. Im Falle eines Dienstvertrages (wozu auch Werkverträge gehören) ist Nutzer jedoch unabhängig von den zuvor formulierten Bestimmungen berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Nutzer behält sich dieses Recht auch vor, wenn sie die vom Kunden gemäß Artikel 10.2 gemeldeten Mängel nicht beseitigen kann, woraufhin sie nicht zur Beseitigung der Mängel verpflichtet werden kann. Nutzer hat darüber hinaus das Recht, einen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die entscheidende Kontrolle über das Unternehmen des Kunden auf andere Weise als im Rahmen einer Restrukturierung von einer dritten Partei übernommen wird.

4.4 Unbeschadet der Bestimmungen über Mängel ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen (und nicht aufzulösen), wenn der Nutzer bei der Erfüllung des Vertrages nachweislich versagt und der Nutzer dieses Versagen nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, nachdem eine schriftliche Inverzugsetzung, in der das (vermeintliche) Versagen und Verpflichtungen im Einzelnen dargelegt sind und eine angemessene Frist zur Erfüllung von mindestens fünfzehn (15) Arbeitstagen gesetzt wurde.

4.5 Jede Partei ist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn sich die andere Partei für einen Zeitraum von länger als sechzig (60) zusammenhängenden Tagen in einer Situation der höheren Gewalt befindet.

4.6 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag wahlweise aufzulösen oder zu kündigen, wenn die andere Partei für insolvent erklärt, ihr ein gerichtlicher Zahlungsaufschub gewährt, wenn das Unternehmen der anderen Partei aufgelöst oder liquidiert wird (mit einem anderen Ziel als der Reorganisation oder Restrukturierung) oder wenn die andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt.

4.7 Wenn ein Lieferant von Nutzer einen Vertrag mit Nutzer beendet, nicht erfüllt oder aussetzt, ist Nutzer berechtigt, sofern ein Ersatz in wirtschaftlicher Hinsicht nicht möglich ist, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu kündigen.

4.8 Nutzer ist nicht zu Erstattung der bereits gezahlten Beträge verpflichtet, unabhängig vom Grund, aus dem der Vertrag endet.

4.9 Der Kunde hat bei Beendigung eines Vertrages nicht das Recht, damit zusammenhängende Verträge zu kündigen.

4.10 Im Falle der Beendigung des Vertrages werden alle offenen Beträge des Kunden unmittelbar fällig und verfallen alle eventuell dem Kunden gewährten Rechte.

4.11 Nutzer ist im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrages nicht zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet.

 

Artikel 5. Erfüllung des Vertrages (allgemein)

5.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden Dienstleistungen während der üblichen Geschäftszeiten erbracht, das heißt von Montag bis Freitag von 07:30 bis 16:15 Uhr, mit Ausnahme von Ruhetagen und anerkannten Feiertagen in den Niederlanden. Dienstleistungen, die auf Wunsch des Kunden außerhalb dieser Geschäftszeiten erbracht werden, gelten als Mehrarbeit und können als solche in Rechnung gestellt werden.

5.2 Nutzer legt fest, welche Mitarbeiter und eventuelle Subunternehmer für die Erfüllung des Vertrages eingesetzt werden.

5.3 Nutzer wird den Vertrag nach eigenem Ermessen erfüllen. Nutzer wird dabei die angemessenen Anweisungen des Kunden befolgen, soweit dies nach Auffassung von Nutzer im Hinblick auf die Erfüllung des Vertrages gerechtfertigt ist. Nutzer hat keine Ergebnisverpflichtung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

5.4 Nutzer wird sich bemühen, die Produkte und/oder Dienstleistungen gemäß den vereinbarten Spezifikationen und innerhalb der im Vertrag genannten Planung bzw. den Lieferfristen zu liefern bzw. zu erbringen. Planungen bzw. Lieferfristen sind keine Fixtermine. Nutzer befindet sich durch deren Überschreitung nicht im Verzug. Die Fristen beginnen erst, nachdem Nutzer über die erforderlichen Informationen, Dateien und Sachen des Kunden verfügt, eventuelle Vorauszahlungen eingegangen sind und die übrigen geltenden Bedingungen des Vertrages erfüllt wurden. Alle Kosten im Zusammenhang mit Nutzer nicht zuzurechnenden Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden. Nutzer behält sich das Recht vor, Dienstleistungen phasenweise zu erbringen und Produkte in Teilen zu liefern.

5.5 Vom Kunden verlangte Änderungen an den Spezifikationen der Produkte und/oder Dienstleistungen müssen schriftlich festgehalten werden. Der Kunde akzeptiert, dass Änderungen zu einer Änderung der Planung bzw. der Lieferfrist, der Produkte, Dienstleistungen und/oder der Preise führen können. Nutzer behält sich das Recht vor, im Falle der Änderung der Umstände oder im Falle von Umständen, die Nutzer erst nach Abschluss des Vertrages zur Kenntnis gelangen, den Vertrag nach der Mitteilung durch den Kunden anzupassen.

5.6 Arbeiten, die außerhalb der im Vertrag spezifizierten Dienstleistungen anfallen und die Nutzer auf Wunsch des Kunden erbringt, die dem Kunden zurechenbar oder die für eine ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, gelten als Mehrarbeit und werden mit dem zu dem Zeitpunkt geltenden Tarif in Rechnung gestellt. Nutzer kann niemals zur Annahme von Mehrarbeit, bzw. zu Mehrarbeit, die nicht schriftlich vereinbart wurde, verpflichtet werden.

5.7 Nutzer kann nicht zur Zusammenarbeit mit vom Kunden benannten Dritten verpflichtet werden. Der Kunde gibt auf Wunsch von Nutzer spezifiziert an, welche Verantwortlichkeiten der Dritte hat und wo die von Nutzer enden.

5.8 Nutzer behält sich das Recht vor, die vom Kunden erhaltenen Informationen, Dokumente, Daten und (sonstigen) Sachen unter dem Vorbehalt der Zahlung noch offener Beträge (Zurückbehaltungsrecht) zurück zu geben.

5.9 Nutzer händigt das Material immer unter dem Vorbehalt der Bezahlung noch offener Beträge aus, wenn dies vereinbart wurde oder wenn dies für die Nutzung eines gelieferten Produkts erforderlich ist.

 

Artikel 6. Verantwortlichkeiten des Kunden

6.1 Sofern nicht anders vereinbart, wird der Kunde selbst für die benötigte(n) (technischen) Einrichtungen, Infrastruktur und Hilfsmitteln sorgen, um die gelieferten Produkte in Betrieb zu nehmen.

6.2 Der Kunde garantiert gegenüber Nutzer: (a) dass er eine ausreichende Anzahl sachkundiger Mitarbeiter (Arbeitnehmer und Hilfspersonen) zur Verfügung stellt, (b) dass die Mitarbeiter rechtzeitig die erforderliche Unterstützung leisten, Input liefern und Entscheidungen treffen, (c) dass alle vom Kunden übermittelten Informationen, Dokumente, Daten und Input, die für die Erfüllung des Vertrages wichtig sind, (i) richtig, vollständig und aktuell sind, (ii) nicht gegen Rechte an (geistigem) Eigentum von Dritten verstoßen und (iii) den Rechtsvorschriften entsprechen, (d) dass er alle Anweisungen im Zusammenhang mit den gelieferten Produkten einhält, (d) dass er Nutzer alle für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Einrichtungen und Zugänge zur Verfügung stellt und Unterstützung gewährt, (e) dass alle relevanten Genehmigungen, Einwilligungen und Lizenzen vorliegen, (f) dass im Falle von Lieferungen außerhalb der Niederlande alle für das Einführen der Produkte in das andere Land erforderlichen Formalitäten erfüllt und Kosten beglichen wurden. (g) dass die Person, die den Vertrag unterzeichnet oder ein Angebot im Namen des Kunden annimmt, berechtigt ist, im Auftrag des Kunden zu handeln. Der Kunde verzichtet auf alle Rechte im Zusammenhang mit der unberechtigten Vertretung. (h) Wenn Mitarbeiter und/oder vom Nutzer beauftragte Dritte Arbeiten für den Kunden ausführen, haben die Arbeitsbedingungen vor Ort den niederländischen Normen zu entsprechen.

6.3 Wenn der Kunde die oben genannten Bestimmungen oder seine anderen Verpflichtungen nicht erfüllt, hat Nutzer das Recht, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen und die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

6.4 Wenn der Kunde die Bestimmungen in Artikel 6.1 oder 6.2 nicht erfüllt, dann gilt dies ohne Einschränkung als Gläubigerverzug seitens des Kunden.

 

Artikel 7. Garantien

7.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gewährt Nutzer weder Garantien auf Produkte noch auf (Ergebnisse von) Dienstleistungen.

7.2 Im Hinblick auf alle Garantien gelten mindestens die folgenden Bedingungen: (a) Nutzer garantiert niemals, dass die gelieferten Produkte und/oder erbrachten Dienstleistungen frei von Fehlern sind oder dass alle Mängel beseitigt werden können, (b) die Inanspruchnahme einer Garantie ist in den in Artikel 8.2 genannten Fällen nicht möglich, (c) die Inanspruchnahme einer Garantie ist nur möglich, wenn der Kunden alle seine eigenen Verpflichtungen erfüllt hat, (d) die Inanspruchnahme einer Garantie ist nur möglich, wenn der Kunde an der Prüfung mitwirkt um festzustellen, ob der Garantieanspruch gerechtfertigt ist, (e) die Garantie kann nicht übertragen werden, (f) die Garantie verändert die übliche Beweisposition von Nutzer im Hinblick auf das Garantierte nicht, (g) Mängel müssen gemäß Artikel 8.1 gemeldet werden, (h) die Garantiefrist beträgt maximal 6 Monate, sofern nicht anderweitig ausdrücklich und schriftlich von Nutzer angegeben.

7.3 Wenn Nutzer Garantien für Produkte gibt (auch wenn diese das Ergebnis einer Dienstleistung sind), dann erfolgt dies mindestens zu den folgenden Konditionen: (a) eventuelle Einschränkungen der Herstellergarantien gelten vor den Einschränkungen der Nutzer-Garantien, (b) Nutzer gewährt keine Garantien auf nicht-neue Produkte, (c) Garantien gelten nicht für sichtbare Mängel (siehe Artikel 9.5), (d) im Falle versteckter Mängel gilt die Garantiefrist vor der in Artikel 9.6 genannten Reklamationsfrist, des Weiteren gelten die Bestimmungen in Artikel 9.6, 9.7 und 9.8.

7.4 Wenn der Nutzer Garantien auf (die Ergebnisse von) Dienstleistungen, dann erfolgt dies mindestens zu den folgenden Konditionen: (a) die Garantie beinhaltet, dass Nutzer bei der Inanspruchnahme der Garantie gemäß den formulierten Bedingungen, die ihr zur Verfügung stehenden Mittel und Arbeitskräfte einsetzen wird, um zu versuchen, während der Garantiefrist korrekt gemeldete Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen (für Arbeiten im Ausland kann Nutzer die aufgewendeten Stunden und Kosten in Rechnung stellen), (b) wenn eine Abnahme und Genehmigung erfolgt ist, dann verfällt die Garantie, es sei denn, Nutzer hat ausdrücklich und schriftlich etwas anderes angegeben oder vereinbart, (c) die Garantiefrist gilt vor den in Artikel 10 genannten Fristen, aber ansonsten gelten die Artikel analog für festgestellte Mängel, (d) die Garantiefrist beginnt an dem Datum, an dem die Arbeiten genehmigt wurden (bzw. als genehmigt gelten).

 

Artikel 8. Mängel

8.1 Mängel müssen dem Ansprechpartner bei Nutzer ausreichend begründet und spezifiziert gemeldet werden.

8.2 Nutzer ist nicht verpflichtet, Mängel zu beseitigen, die durch Folgendes verursacht wurden: (a) unsachgemäße oder nicht sorgfältige Verwendung, (b) Nutzung, die gegen die vertraglichen Bedingungen, die Spezifikationen und/oder Anweisungen verstößt, dazu gehören fehlerhafte Montage und unsachgemäße Nutzung, (c) die Wartung gegen die vertraglichen Bedingungen, Spezifikationen und/oder Anweisungen verstößt, (d) Installation, Montage, Änderungen und/oder Reparaturen durch den Kunden oder einen Dritten ohne Zustimmung von Nutzer, (e) Verbindung und/oder Einsatz im Zusammenhang mit vom Kunden vorgeschriebenen oder gewählten Sachen, Materialien, Hilfsmitteln, Objekten oder Software, (f) üblicher Verschleiß, normale Nutzung oder übliche Alterung des Produkts.

 

Artikel 9. Spezifische Bestimmungen für Produkte

9.1 Einmal von Nutzer bestätigte Aufträge können nicht vom Kunden storniert werden, ohne Nutzer die im Zusammenhang damit verursachten (Einkaufs-) Kosten und eventuelle Schäden mit einem Minimum von 25 % des Werts zu erstatten.

9.2 Die Lieferung erfolgt gemäß den genannten INCOTERMS. Sofern kein spezifischer INCOTERM angegeben ist, dann gilt die Lieferung Ex Works. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen in den INCOTERMS in Bezug auf den Transport (für Kosten und Versicherung), die Zustellung, die Einfuhr und den Risikoübergang der Produkte und die Bestimmungen in Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten die Bestimmungen der INCOTERMS vorrangig. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung.

9.3 Die Lieferung erfolgt ab Lager von Nutzer oder ihrer Lieferanten. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde und unabhängig davon, ob Nutzer den Transport übernimmt, geht das Risiko der (Ersatz-) Produkte auf den Kunden über, sobald die Produkte sich ab Lager von Nutzer bzw. ihrer Lieferanten im ersten Transportmittel befinden.

9.4 Der Kunde muss die Verpackungen der Produkte bei Eingang auf sichtbare Mängel prüfen und festgestellte Mängel auf dem Frachtbrief vermerken, andernfalls verfallen die Ansprüche. Unterbleibt dies, dann wird die Fracht als mit sichtbaren Mängeln an den Verpackungen akzeptiert betrachtet.

9.5 Der Kunde muss die gelieferten Produkte bei Eingang auch auf eventuelle sichtbare Mängel prüfen, andernfalls verfallen die Ansprüche. Wenn der Kunde sichtbare Mängel nicht innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Erhalt der Produkte Nutzer schriftlich mitteilt, wird angenommen, dass die Ladung mit sichtbaren Mängeln vom Kunden akzeptiert wurde.

9.6 Der Kunde muss versteckte Mängel unverzüglich und spätestens innerhalb eines Monats nach dem Zeitpunkt, an dem der Mangel entdeckt wurde oder zumindest nach dem Zeitpunkt, an dem der Kunde diesen hätte entdecken müssen, Nutzer schriftlich mitteilen und dies immer mit einer Ausschlussfrist von drei (3) Monaten nach Lieferung. Andernfalls verfallen die Ansprüche. Unterbleibt eine fristgerechte Mitteilung, dann wird angenommen, dass der Kunde die Produkte mit versteckten Mängeln akzeptiert hat.

9.7 Wenn der Kunde sichtbare oder versteckte Mängel feststellt und der Kunde Nutzer dies innerhalb der oben genannten, geltenden Fristen mitteilt, dann muss der Kunde die Anweisungen von Nutzer einhalten und auf Verlangen einen Nachweis über die festgestellten Mängel übermitteln. Nutzer behält sich das Recht vor, die betreffenden Produkte zu prüfen. Wenn Nutzer feststellt, dass tatsächlich Mängel vorliegen, die Nutzer zuzurechnen sind, dann wird sie die Produkte wahlweise nachbessern, neue Produkte liefern oder die jeweiligen Produkte gutschreiben. Die in Artikel 8.2 genannten Mängel sind keine Nutzer zuzurechnenden Mängel. Wenn Nutzer feststellt, dass die Mängel nicht ihr zuzurechnen sind, dann trägt der Kunde die Folgen des Mangels.

9.8 Die oben genannten Prüffristen und Beschwerdefristen gelten auch für erneut gelieferte Produkte.

9.9 Wenn bestimmte Produkte vom Markt zurückgerufen werden müssen, wird der Kunde die von Nutzer im Zusammenhang damit verlangte Unterstützung leisten.

9.10 Nutzer kann die zurückgeholten, zurückgegebenen oder abgeholten Produkte unter Abzug der Wertminderung durch Beschädigung, Verfärbung und/oder Überalterung der Produkte gutschreiben. Dies wird nach vernünftigem Ermessen von Nutzer festgelegt.

 

Artikel 10. Spezifische Bestimmungen für Dienstleistungen

 

Artikel 10.1 Dienstleistungen – allgemein

10.1.1 Dieser Artikel 10 gilt für spezifische Dienstleistungen, die Bestimmungen gelten ergänzend zu den übrigen Bestimmungen. Artikel 10.1 gilt für alle Arten von Dienstleistungen.

10.1.2 Wenn der Kunde den Vertrag über die spezifische Dienstleistung vor Abschluss der Arbeiten beendet, aus einem anderen Grund als aufgrund eines zurechenbaren Leistungsmangels von Nutzer, dann gilt die in Artikel 4.2 genannte Vergütung unbeschadet der sonstigen Ansprüche von Nutzer.

10.1.3 Die Arbeiten werden auf Basis einer Nachkalkulation in Rechnung gestellt (Stundentarif multipliziert mit der Anzahl der Arbeitsstunden). Wurde ein Festpreis vereinbart, dann behält Nutzer sich das Recht vor, im Falle der in Artikel 8.2 genannten Umstände eventuelle zusätzliche Arbeiten und/oder Kosten in Rechnung zu stellen.

10.1.4 Stellt sich bei der Schlussrechnung heraus, dass die Gesamtsumme für eventuelle Minderarbeit die Gesamtsumme für eventuelle Mehrarbeit übersteigt, dann hat Nutzer Anspruch auf einen Betrag in Höhe von 10 % der Differenz beider Summen.

10.1.5 Die Arbeiten werden ausschließlich in Bezug auf die im Vertrag beschriebenen Sachen und übrigen Objekte erbracht. Änderungen daran gehören erst nach schriftlicher Bestätigung durch Nutzer zu den Arbeiten.

10.1.6 Das Arbeitsergebnis wird vom Kunden auf eigene Gefahr verwendet und angepasst (einschließlich aller Erklärungen und der Materialien zur Verdeutlichung, die durch den Nutzer gegeben werden). Der Kunde ist in vollem Umfang selbst für die Ausführung und/oder Anwendung des Ergebnisses verantwortlich, wie darin beschrieben oder anderweitig vom Nutzer angegeben. Unbeschadet der übrigen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommenen Reklamations- und Verjährungsfristen müssen Reklamationen spätestens innerhalb eines (1) Monats nach Abschluss der Arbeiten Nutzer schriftlich mitgeteilt werden, da andernfalls die Ansprüche verfallen.

10.1.7 Die Vergütung für die Arbeiten wird geschuldet unabhängig davon, ob der Kunde deren Ergebnisse nutzt.

10.1.8 Mitarbeiter und vom Nutzer beauftragte Dritte führen die Arbeiten ausschließlich im Auftrag des Kunden aus. Sie befolgen die angemessenen Anweisungen des Kunden, sind aber nicht verpflichtet, auftragswidrige Arbeiten auszuführen. Der Kunde ist für deren Sicherheit verantwortlich und haftet für alle Schäden, die ihnen während der Ausführung der Arbeiten beim Kunden entstehen. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet der Nutzer nicht für (Sach-)Schäden, die dem Kunden durch einen Mitarbeiter oder einen von ihm beauftragten Dritten entstehen.

 

Artikel 10.2 Übergabe von Dienstleistungen

10.2.1 Der Kunde ist verpflichtet, die (Ergebnisse der) Dienstleistung (Arbeiten) auf Verlangen und in Anwesenheit von Nutzer abzunehmen. Diese Verpflichtung gilt in jedem Fall für Justierungen, Maschinenfundamente auf Schiffen/Booten und in Gebäuden, Reparaturen, Wartungsarbeiten, Beschichtungen (Bearbeitungen) und Konstruktionen (Rohrleitungen/Armaturen). Der Kunde muss die Arbeiten an dem Tag, an dem die Arbeiten nach Auffassung von Nutzer abgeschlossen wurden, abnehmen. Nutzer informiert den Kunden mündlich oder, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde, schriftlich darüber.

10.2.2 Sofern ausdrücklich vereinbart, erfolgt eine Prüfung der zum übergebenen Ort gehörenden Installationen/Objekte. Die Prüfung erfolgt durch Nutzer in Anwesenheit des Kunden und dient der Feststellung, ob die (Arbeiten an den) Installationen/Objekten den Vereinbarungen entsprechen. Die Abnahme erfolgt, wenn auf der Grundlage der Prüfung festgestellt wird, dass die Installationen/Objekte den Vereinbarungen entsprechen.

10.2.3 Sofern ausdrücklich vereinbart bzw. auf Verlangen von Nutzer wird über die Abnahme ein Protokoll in einer von Nutzer vorgegebenen bzw. ausdrücklich vereinbarten Form erstellt.

10.2.4 Der Kunde teilt Nutzer – sofern zutreffend auf dem Abnahmeprotokoll – mit, ob die übergebene Sache und damit die Arbeiten genehmigt wurden oder nicht. Der Kunde nennt dabei die eventuell vorhandenen geringfügigen Mängel gemäß Artikel 10.2.7, sowie die Mängel, die Anlass zur Verweigerung der Genehmigung sind. Wenn der Kunde die Genehmigung erteilt, gilt als Tag der Genehmigung der Tag, an dem Nutzer die Mitteilung über die Genehmigung zugeht.

10.2.5 Wenn der Kunde am Tag der Abnahme keine Mitteilung über Mängel macht oder wenn der Kunde die Abnahme trotz der Mitteilung über den Abschluss der Arbeiten nicht an diesem Tag durchführt, dann werden die übergebene Sache sowie die Arbeiten an dem Tag als genehmigt betrachtet.

10.2.6 Wenn (i) der Kunde nicht zur Abnahme verpflichtet ist, (ii) keine Abnahme vereinbart wurde oder (iii) die gelieferte Sache und die Arbeiten nicht bereits aufgrund der obigen Absätze genehmigt wurden oder als genehmigt betrachtet werden, gelten die gelieferte Sache und die Arbeiten in allen Fällen als genehmigt, wenn der Kunde nicht spätestens innerhalb von acht (8) Kalendertagen, nachdem Nutzer die (Reparatur-) Arbeiten durchgeführt hat, angibt, dass ein nicht geringfügiger Mangel vorliegt.

10.2.7 Geringfügige Mängel, das sind kleine Mängel, die einer Inbetriebnahme der übergebenen Sache nicht entgegenstehen, stellen keinen Grund zur Verweigerung der Genehmigung dar.

10.2.8 Wenn der Kunde nicht geringfügige Mängel innerhalb der dafür formulierten Frist(en) ausreichend begründet und spezifiziert gemeldet hat, bemüht Nutzer sich darum, die vom Kunden gemeldeten Mängel, die beseitigt werden können, unverzüglich zu beseitigen. Für Justierungen und Maschinenfundamente auf Schiffen/Booten und in Gebäuden gilt jedoch immer, dass Nutzer nicht verpflichtet ist, Mängel, die nach der (angenommenen) Genehmigung durch den Kunden auftreten, zu beseitigen.

10.2.9 Der Tag, an dem die übergebene Sache und somit die Arbeiten genehmigt wurden oder als genehmigt betrachtet werden gilt als der Tag, an dem diese als abgenommen gelten. In allen Fällen wird die übergebene Sache nach der Inbetriebnahme durch den Kunden als genehmigt angesehen.

10.2.10 Das Risiko für die übergebene Sache liegt beim Kunden, nachdem sie genehmigt wurde oder gemäß den obigen Ausführungen als genehmigt betrachtet wird. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, haftet Nutzer nach diesem Zeitpunkt nicht für die übergebene Sache (bzw. Mängel daran).

10.2.11 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, gilt keine Gewährleistungsfrist. Nutzer ist – im Falle von Werkverträgen – vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 10.6.4 nicht zur Beseitigung von Mängeln verpflichtet. Wurde eine Gewährleistungsfrist vereinbart, dann beginnt diese Frist unmittelbar nach dem Tag, an dem die Arbeiten als abgenommen betrachtet werden. Nutzer ist in dem Fall verpflichtet, sich um die Beseitigung von Mängeln, die während der Gewährleistungsfrist auftreten, zu bemühen. Ausgenommen davon sind Mängel, für die der Kunde haftet oder verantwortlich ist.

10.2.12 Der Kunde kann die übergebene Sache (oder einen Teil davon) vor Abschluss der Arbeiten nur mit schriftlicher Zustimmung von Nutzer und erst, nachdem die Parteien die übergebene Sache oder den in Betrieb zu nehmenden Teil abgenommen haben, in Betrieb nehmen oder nehmen lassen. Der Schaden, der durch die Inbetriebnahme entgegen den obigen Bestimmungen entsteht, geht unbeschadet der übrigen Bestimmungen nicht zu Lasten von Nutzer.

 

Artikel 10.3 Justierung, Installationen, Bearbei-tungen, Behandlungen und andere Aufträge

10.3.1 Wenn im Hinblick auf die vereinbarten Dienstleistungen (oder einen Teil davon) die Rede von Justierung, Installationen, Bearbeitungen, Behandlungen von (Rohrleitungs-)Konstruktionen, Fundamenten u.ä. ist, dann gelten auch die Bestimmungen in diesem Abschnitt.

10.3.2 Im Hinblick auf den Risikoübergang eines Produkts oder einer andersartigen Sache, das/die Nutzer beim Kunden installiert, gelten die Bestimmungen in Artikel 9.3.

 

Artikel 10.4 Wartung, Reparaturen, Monitoring

10.4.1 Wenn es sich im Hinblick auf die vereinbarten Dienstleistungen (oder einen Teil davon) um Wartung, Reparaturen oder Monitoring von (Rohrleitungs-) Konstruktionen, Maschinen, Fundamente oder vergleichbare Arbeiten handelt, gelten auch die Bestimmungen in diesem Abschnitt.

10.4.2 Der Kunde muss Mängel oder andere Probleme in Bezug auf die betreffenden Sachen oder Probleme spätestens innerhalb von acht (8) Kalendertagen nach deren Feststellung an Nutzer melden. Die Folgen einer nicht fristgerechten Meldung gehen zu Lasten des Kunden. Nutzer bemüht sich um die Beseitigung von Mängeln oder anderen Problemen, kann aber nicht garantieren, dass Mängel oder andere Probleme beseitigt werden können.

 

Artikel 10.5 Beratungsdienstleistungen

10.5.1 Wenn es sich bei den vereinbarten Dienstleistungen (oder einem Teil davon) um Beratungsdienstleistungen handelt, zum Beispiel um Empfehlungen im Hinblick auf Vibrationen und Lärm, gelten auch die in diesem Abschnitt formulierten Bestimmungen.

10.5.2 Nutzer legt den Umfang und das Ziel der Beratungstätigkeiten fest. Der Kunde kann das Ergebnis der Arbeiten nur innerhalb dieser Grenzen nutzen und anwenden. Nutzer gibt keine Garantien im Hinblick auf die Ergebnisse der Beratungstätigkeiten, zum Beispiel die Eignung für einen bestimmten Zweck.

 

Artikel 10.6 Werkverträge

10.6.1 Wenn es sich im Hinblick auf die vereinbarten Dienstleistungen (oder einen Teil davon) um Werkverträge handelt, dann gelten auch die Bestimmungen in diesem Abschnitt.

10.6.2 Wenn es neben Werkverträgen auch um Entwurfstätigkeiten geht, dann gilt für diese Arbeiten auch Artikel 10.5.

10.6.3 Im Hinblick auf die Abnahme und Genehmigung der Arbeit gilt Artikel 10.2.

10.6.4 Ausnahmen von den Bestimmungen in Artikel 10.2.10 gelten nur, wenn ein Mangel vorliegt: (a) der während der in Artikel 10.2.11 genannten Gewährleistungsfrist aufgetreten ist, der Nutzer innerhalb einer angemessenen Frist nach seiner Entdeckung vom Kunden mitgeteilt wurde und der nach vernünftigem Ermessen nicht bei der Übergabe vom Kunden entdeckt werden konnte, es sei denn Nutzer stellt plausibel dar, dass der Mangel mit hoher Wahrscheinlichkeit einem dem Kunden zuzurechnenden Umstand zugeschrieben werden muss, wozu auch in Artikel 8.2 genannte Umstände gehören, (b) der nach Ablauf der Gewährleistungsfrist aufgetreten ist und der nach vernünftigem Ermessen nicht bei der Übergabe vom Kunden erkannt werden konnte, der Nutzer innerhalb einer angemessenen Frist vom Kunden mitgeteilt wurde und wobei der Kunde nachweist, dass der Mangel einem Nutzer zuzurechnenden Umstand zugeschrieben werden muss, wobei die in Artikel 8.2 genannten Umstände nicht Nutzer, sondern dem Kunden zugeschrieben werden.

10.6.5 Eine Klage aufgrund des in Artikel 10.6.4 Punkt (a) genannten Mangels ist nicht zulässig, sofern sie nach Ablauf von sechs (6) Monaten, nachdem der Kunde in dieser Angelegenheit eine Reklamation geltend gemacht hat oder hätte geltend machen müssen, eingereicht wird.

10.6.6 Eine Klage aufgrund des in Artikel 10.6.4 Punkt (b) genannten Mangels ist nicht zulässig, sofern sie nach Ablauf von einem (1) Jahr, nachdem der Kunde in dieser Angelegenheit eine Reklamation geltend gemacht hat oder hätte geltend machen müssen, eingereicht wird. Falls der dort genannte Mangel jedoch als schwerwiegender Mangel betrachtet werden muss, ist eine Klage nicht zulässig, sofern sie nach Ablauf von eineinhalb (1,5) Jahren eingereicht wird. Ein Mangel gilt nur dann als schwerwiegender Mangel, wenn die übergebene Sache für den Zweck, für den sie gemäß Vertrag bestimmt ist, vollständig ungeeignet ist oder ungeeignet zu werden droht und dies nur durch sehr teure Maßnahmen behoben oder verhindert werden kann.

10.6.7 Die Bestimmungen in Artikel 14 im Hinblick auf die Haftung von Nutzer gelten ergänzend zu den Artikeln 10.6.4 bis 10.6.6, im Falle eines Widerspruchs gelten die Bestimmungen in diesem Artikel vorrangig.

10.6.8 Nutzer wird den Kunden soweit möglich auf eventuelle Fehler in den vom Kunden übermittelten Informationen, Dokumenten, Daten, Zeichnungen und Berechnungen, die für die Durchführung der Arbeiten erforderlich sind oder auf eventuelle Mängel und/oder die fehlende Eignung der vom Kunden stammenden Sachen hinweisen. Nutzer wird aber niemals für Folgen eines nicht erfolgten Hinweises haften.

 

Artikel 10.7 Vermietung

10.7.1 Sofern im Hinblick auf die vereinbarten Dienstleistungen (oder eines Teils davon) die Rede von Vermietung ist, dann gelten die in diesem Abschnitt formulierten Bedingungen ebenfalls.

10.7.2 Der Nutzer behält sich das Recht vor, bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust und/oder Diebstahl des Mietgegenstandes eine Kaution zu verlangen. Wenn das vermietete Objekt untergegangen oder verloren gegangen ist, gestohlen oder in einer Weise beschädigt wurde, dass es nicht mehr (ordnungsgemäß) verwendet werden kann, muss der Kunde dies Nutzer unverzüglich mitteilen. Nutzer kann die Kaution in dem Fall behalten oder einziehen. Dies gilt unbeschadet des Anspruchs von Nutzer auf Ersatz des vollständigen Schadens, wenn der Schaden den Betrag der Kaution übersteigt. Nach dem Ende des Mietzeitraums überweist Nutzer die Kaution nach Abzug eventueller (Schadenersatz-) Zahlungen und offener Mietzahlungen wieder auf das vom Kunden genannte Bankkonto.

10.7.3 Der Auftraggeber hat den gemieteten Gegenstand vor der Nutzung auf Mängel zu untersuchen, unter Berücksichtigung der üblichen betrieblichen Nutzung sorgfältig zu behandeln, angemessen zu sichern und entsprechend der Anleitung zu warten und einzusetzen. Treten Mängel oder andere Probleme mit dem Mietobjekt auf, muss der Kunde dies Nutzer unverzüglich mitteilen. Die Folgen einer nicht fristgerechten Meldung gehen zu Lasten des Kunden. Nutzer wird wahlweise die fristgerecht gemeldeten Mängel oder andere Probleme beseitigen, ein neues Objekt zur Verfügung stellen oder, wenn dies nicht möglich ist, den Vertrag kündigen. Bei Eintritt von in Artikel 8.2 genannten Umständen (mit Ausnahme von Punkt f) ist Nutzer berechtigt, die mit der Nachbesserung und/oder dem Ersatz verbundenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Nutzer haftet nicht für Schäden in Zusammenhang mit der Nutzung des gemieteten Gegenstands durch den Mieter oder einen Dritten.

10.7.4 Das Mietobjekt darf ohne Zustimmung von Nutzer nicht außerhalb der Niederlande verbracht werden.

10.7.5 Der Mietzeitraum wird im Vertrag genannt. Ist kein bestimmter Mietzeitraum angegeben, dann ist Nutzer berechtigt, das Mietobjekt nach vorheriger Ankündigung zurückzunehmen. Der Kunde muss Nutzer das Mietobjekt am Ende des Mietzeitraums aushändigen. Der Nutzer behält sich das Recht vor, der Mietgegenstand auf Schäden zu untersuchen und im Falle einer Beschädigung eine Gebühr dafür zu erheben und ggf. mit dem Kautionsbetrag zu verrechnen.

 

Artikel 10.8 Entsendung

10.8.1 Wenn es sich im Hinblick auf die vereinbarten Dienstleistungen (oder einen Teil davon) um eine Entsendung handelt, dann gelten auch die Bestimmungen in diesem Abschnitt.

10.8.2 Nutzer stellt einen Mitarbeiter für die im Vertrag genannte Dauer und die dort beschriebenen Tätigkeiten zur Verfügung. Nutzer hat das Recht, einen entsendeten Mitarbeiter gegen einen Mitarbeiter mit denselben Qualifikationen auszutauschen oder, wenn der entsendete Mitarbeiter für andere Arbeiten von Nutzer benötigt wird, den betreffenden Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einer (1) Woche zu kündigen.

10.8.3 Auf Verlangen des Kunden wird Nutzer sich bemühen, den entsendeten Mitarbeiter zu ersetzen, wenn dieser nach der begründeten Auffassung des Kunden nicht über die Qualifikationen verfügt, der Mitarbeiter über längere Zeit abwesend ist oder sein Arbeitsverhältnis mit Nutzer kündigt. Nutzer garantiert nicht, einen Mitarbeiter als Ersatz zur Verfügung stellen zu können.

10.8.4 Der Mitarbeiter führt die Arbeiten während der üblichen Arbeitszeiten (siehe Artikel 5.1) und gemäß den Beschreibungen im Vertrag durch. Wenn der Mitarbeiter auf Wunsch des Kunden Arbeiten außerhalb dieser Arbeitszeiten und außerhalb der vereinbarten Tätigkeiten durchführt, kann Nutzer diese gemäß Artikel 5.6 als Mehrarbeit in Rechnung stellen.

 

Artikel 10.9 Schulungen und Ausbildungen

10.9.1 Nutzer behält sich das Recht vor, eine Schulung oder Ausbildung in Abhängigkeit von der Anzahl der Anmeldungen durch Mitteilung an den Kunden zu stornieren, zu verschieben oder diese mit einer anderen Schulung oder Ausbildung zusammenzulegen oder den Standort zu ändern.

10.9.2 Wenn ein Teilnehmer eine Schulung und/oder eine Ausbildung absagt oder nicht erscheint, behält Nutzer sich das Recht vor, die Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

 

Artikel 11. Eigentum(svorbehalt)

11.1 Alle von Nutzer gelieferten Produkte und eventuellen anderen Sachen, wozu auch Muster und (elektronische) Dateien und das Material, sofern es als Eigentum gelten kann, gehören, bleiben Eigentum von Nutzer, bis der Kunde (i) den Preis für die Produkte und die anderen Sachen, (ii) die Kosten für eventuell im Zusammenhang mit diesen Produkten und anderen Sachen durchgeführten oder durchzuführenden Arbeiten und (iii) eventuelle Forderungen gegenüber dem Kunden aufgrund eines Vertragsverstoßes, wozu auch Zinsen. Kosten und eventuelle Vertragsstrafen gehören, beglichen hat. Dieser Eigentumsvorbehalt verfällt nicht allein durch die Tatsache, dass Nutzer zu einem beliebigen Zeitpunkt keine Forderungen mehr gegenüber dem Kunden hat. Zur Verdeutlichung: die Produkte, die Nutzer dem Kunden vermietet, bleiben immer Eigentum von Nutzer.

11.2 Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte, die gemieteten Produkte und eventuelle andere Sachen: (a) sorgfältig zu behandeln, (b) dauerhaft gegen Schäden (inklusive Diebstahl) zu versichern, (c) von anderen Sachen getrennt zu halten für diesen Zeitraum, sofern dies im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit möglich ist, (d) die Eigentumsmarkierungen nicht zu entfernen und/oder zu überkleben, (e) nicht zu verpfänden oder auf jegliche andere Weise zu belasten, (f) nicht als Zahlungsmittel zu verwenden, (g) nicht ohne schriftliche Zustimmung von Nutzer an anderen Sachen, dem Boden oder einer Immobilie zu befestigen.

11.3 Von Nutzer gelieferte Produkte und andere Sachen, die unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen vom Kunden nur im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit weiterverkauft werden. Gemietete Produkte dürfen niemals verkauft werden. Wenn ein Dritter die gepfändeten oder gemieteten Produkte und/oder andere Sachen pfändet bzw. Ansprüche daran bestellen und/oder geltend machen möchte, ist der Kunde verpflichtet, Nutzer darüber so schnell wie dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist, zu informieren.

11.4 Unbeschadet der anderen Ansprüche von Nutzer ist Nutzer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte, die vermieteten Produkte und andere Sachen zurückzunehmen (einschließlich, sofern zutreffend, von anderen Sachen, vom Boden oder einer Immobilie zu lösen): (a) im Falle der nicht fristgerechten Zahlung durch den Kunden, (b) wenn absehbar ist, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann, (c) wenn die Produkte und andere Sachen gepfändet werden, (d) wenn ein erheblicher Teil des Vermögens des Kunden gepfändet wird, (e) wenn der Kunde einen gerichtlichen Zahlungsaufschub beantragt und ihm dieser gewährt wird, (f) wenn der Kunde das Insolvenzverfahren beantragt oder er für insolvent erklärt wird.

11.5 Jeder Vertrag, auf dessen Grundlage die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte geliefert wurden, wird nach Rücknahme durch Nutzer als aufgelöst betrachtet. Nutzer kann die zurückgenommenen Produkte und andere Sachen dann anderweitig verkaufen. In Bezug auf vermietete Produkte gilt der Vertrag nach der Rücknahme durch Nutzer als gekündigt. Der Kunde hat eine eventuelle Wertminderung durch Beschädigung, Verfärbung und/oder „Überalterung“ der Produkte und/oder anderer Sachen zu erstatten.

11.6 Falls Nutzer die in diesem Artikel beschriebenen Rechte geltend macht, wird der Kunde die von Nutzer geforderte Unterstützung leisten. Der Kunde erteilt Nutzer oder einem von ihr zu benennenden Dritten jetzt für diesen Fall die bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung und Vollmacht, all die Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Nutzer befindet und dieses Eigentum zurückzunehmen.

11.7 Soweit der in Absatz 1 genannte Eigentumsvorbehalt nicht (länger) gültig ist, behält Nutzer ein stilles Pfandrecht an den Produkten und Sachen.

11.8 Wird ein unter Eigentumsvorbehalt geliefertes Produkt oder eine andere von Nutzer gelieferte Sache Bestandteil einer weiteren Sache, dann wird diese weitere Sache, sofern gesetzlich zulässig, Eigentum von Nutzer, wofür die Bestimmungen in diesem Artikel in vollem Umfang anwendbar sind. Soweit das oben Genannte gesetzlich nicht zulässig ist oder anderweitig keine Auswirkungen hat, erwirbt Nutzer ein stilles Pfandrecht an dieser neuen Sache. Wenn das Produkt oder die andere Sache Bestandteil einer Immobilie geworden ist, erwirbt Nutzer ein Erbbaurecht sowie ein Vorzugsrecht für diese Immobilie. Der Kunde unterstützt auf Wunsch die weitere Formalisierung der oben genannten Rechte von Nutzer. Die obigen Bestimmungen berühren das Recht von Nutzer gemäß Artikel 11.4, das Produkt oder die Sache von der anderen Sache, dem Boden bzw. der Immobilie zu lösen, nicht.

 

Artikel 12. Rechte an geistigem Eigentum

12.1 Alle geistigen Eigentumsrechte (inkl. angefragte Rechte), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Markenrechte, Patentrechte, Designrechte und Urheberrechte an den Produkten und dem Material verbleiben beim Nutzer oder seinen Lizenzgebern, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Nutzer ist daher berechtigt, diese geistigen Eigentumsrechte (und angefragte Rechte) nach eigenem Ermessen zu nutzen und zu verwerten.

12.2 Eventuell abweichende Vereinbarungen gelten immer unter dem Vorbehalt der Zahlung offener Beträge und, sofern zutreffend, eventueller zusätzlicher Vergütungen.

12.3 Unter dem Vorbehalt der Begleichung der Rechnungen, die im Zusammenhang mit der Lieferung/Übergabe der Produkte bzw. der Durchführung der Arbeiten stehen, erwirbt der Kunde ein zeitlich unbefristetes Recht zur Nutzung des von Nutzer dem Kunden übergebenen Material sowie ggf. bereitgestellte Software sind innerhalb des eigenen Unternehmens des Kunden zu verwenden. Produkte bzw. Materialien, die speziell für einen bestimmten Auftrag hergestellt wurden, dürfen jedoch ohne die Zustimmung des Nutzers nicht wiederverwendet werden.

12.4 Nutzer hat immer das Recht, das bei der Erfüllung des Vertrages erworbene oder entstandene Wissen und Know-how für eigene oder für andere Zwecke zu nutzen.

12.5 Der Kunde wird keine Handlungen vornehmen, die gegen die Rechte an geistigem Eigentum von Nutzer verstoßen bzw. verstoßen können, z.B. Rechte an geistigem Eigentum (wie Patente oder Patentanträge) auf den eigenen Namen einzutragen.

 

Artikel 13. Geheimhaltung

13.1 Nutzer und der Kunde verpflichten sich zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen bezogen auf die andere Partei, die sie im Rahmen des Vertrages voneinander oder aus einer anderen Quelle erhalten, solange sie im Besitzt derartiger Informationen sind. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von der anderen Partei als solche gekennzeichnet sind oder wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt. Sofern nicht anders angegeben, gelten das Material und das technische Wissen von Nutzer als vertrauliche Informationen.

13.2 Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen innerhalb des eigenen Unternehmen (i) vertraulich behandeln, (ii) nicht an Dritte übermitteln, außer an Berater, die selber einer Geheimhaltungspflicht unterliegen oder wenn dies im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erforderlich ist und (iii) nur im Rahmen der Erfüllung des Vertrages nutzen.

13.3 Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen:

(a) die allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind bzw. werden und diese Bekanntheit oder Zugänglichkeit nicht die Folge eines Verstoßes gegen eine Geheimhaltungspflicht ist.

(b) die aufgrund und gemäß einer gesetzlichen Verpflichtung oder eines Gerichtsurteils veröffentlicht werden, vorausgesetzt dass die empfangende Partei die übermittelnde Partei unverzüglich darüber informiert und der übermittelnden Partei die Möglichkeit gegeben hat, die Veröffentlichung zu verhindern.

13.4 Die empfangende Partei retourniert oder vernichtet die vertraulichen Informationen auf Verlangen der Partei, auf die sich die vertraulichen Informationen beziehen, es sei denn, diese Partei ist gesetzlich zur Aufbewahrung der Informationen verpflichtet oder benötigt diese für ein Gerichtsverfahren.

 

Artikel 14. Haftung

14.1 Die Haftung von Nutzer für die Beseitigung von Mängeln ist jederzeit darauf beschränkt, was in Artikel 7 (Garantien, sofern zutreffend), Artikel 8 (Mängel), Artikel 9 für Produkte und Artikel 10 für Dienstleistungen dargelegt wurde. Nutzer haftet nicht für eventuelle andere Arten von Mängeln oder Vertragsverstößen in Bezug auf die Lieferungen/Übergaben von Nutzer.

14.2 Die Haftung von Nutzer für Schäden infolge eines zurechenbaren Vertragsverstoßes oder aus einem anderen Grund ist auf den Schaden beschränkt, der von Personen verursacht wurde, die mit der Geschäftsleitung von Nutzer betraut sind (und somit nicht zum Beispiel für Schäden, die von Lieferanten oder Mitarbeitern verursacht wurden). Die mit der Geschäftsleitung beauftragten Personen haften jedoch niemals persönlich für von Nutzer verursachte Schäden.

14.3 In allen Fällen, in denen eine Erfüllung noch möglich ist und wenn Nutzer eine Garantie gewährt hat, befindet sich Nutzer nur im Verzug und haftet nur, nachdem sie eine Inverzugsetzung gemäß Artikel 4.4 erhalten und den vermeintlichen Leistungsmangel nicht innerhalb der darin genannten Frist beseitigt hat.

14.4 Die Haftung von Nutzer ist darüber hinaus auf die Vergütung des direkten Schadens und der Schäden durch Tod oder Verletzungen beschränkt. Unter direktem Schaden wird ausschließlich verstanden:

(a) angemessene und nachweisbare Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens.

(b) angemessene und nachweisbare Kosten zur Ermittlung des Schadens und der Haftung, vorbehaltlich im Falle einer Verurteilung, die Kosten eines Verfahrens zu tragen. In diesem Fall gilt die Verurteilung.

Der Kunde ist verpflichtet, die oben genannten Kosten soweit wie möglich zu begrenzen.

14.5 Der Nutzer haftet daher nicht für u. a. Folgeschäden, entgangene Gewinne, Umsatzausfälle, Beschädigung oder Verlust von Daten oder Software, Sachschäden (unabhängig davon, ob sich der Gegenstand unter Aufsicht des Nutzers befindet oder nicht), Bußgelder, Kundenverlust, Kundenforderungen, Verzögerungsschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Beschränkung oder Beendigung des Geschäftsbetriebs, Selbstbeteiligung von Versicherungen, Rufschädigung oder immaterielle Schäden. Der Kunde muss sich bei (An-) Bauprojekten auf der Basis marktüblicher Bedingungen angemessen gegen Schäden versichern (Anbau-Construction All Risk (CAR)-Versicherung), der Kunde trägt selbst die Folgen, sollte er dies nicht tun.

14.6 Die Haftung von Nutzer ist in allen Fällen auf den niedrigsten der folgenden Beträge begrenzt:

(a) den Betrag, den der Versicherer im Einzelfall zahlt.

(b) 15 % (fünfzehn Prozent) der Beträge zzgl. MwSt., die der Kunde aufgrund des Vertrages, auf den sich der Schaden bezieht, an Nutzer gezahlt hat oder im Falle eines langfristigen Vertrages 15 % (fünfzehn Prozent) der Beträge, die der Kunde in einem Zeitraum von sechs (6) Monaten vor dem schadenverursachenden Ereignis an Nutzer gezahlt hat oder, wenn der Vertrag noch nicht so lange andauert, die Beträge, die der Kunde gezahlt hätte, wenn der Vertrag sechs (6) angedauert hätte.

(c) einen Betrag in Höhe von 50.000 EUR (fünfzigtausend Euro) für alle Schadenersatzforderungen zusammen.

14.7 Die oben genannten Haftungs-beschränkungen gelten nicht, sofern und soweit der Schaden die Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der mit der Geschäftsleitung von Nutzer betrauten Personen ist.

14.8 Unbeschadet der in den sonstigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Reklamations- und Verjährungsfristen muss der Kunde Nutzer spätestens innerhalb eines (1) Monats nach Bekanntwerden der Ursache des Schadens darüber informieren, da der Anspruch auf Schadenersatz ansonsten verfällt. Jede weitere Schadenersatzforderung verfällt, sofern der Kunde den Schaden nicht spätestens innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem Zeitpunkt, an dem der Kunde die Existenz des Schadens kannte oder nach vernünftigem Ermessen kennen musste, gerichtlich geltend macht.

14.9 Lieferanten und von Nutzer beauftragte Dritte sind berechtigt, sich gegenüber dem Kunden auf diesen Artikel zu berufen. Nutzer ist berechtigt, sich gegenüber eventuellen Dritten, die vom Kunden oder in dessen Auftrag an der Erfüllung des Vertrages beteiligt sind, auf diesen Artikel zu berufen.

14.10 Unter höherer Gewalt, wofür Nutzer nicht haftet und nicht zur Erfüllung verpflichtet ist, auch dann nicht, wenn eine Garantie gewährt wurde, wird in jedem Fall verstanden: Stromstörungen, Personalmangel, Streiks, Krankheit des Personals, die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen durch Lieferanten von Nutzer oder der von Nutzer beauftragten Dritten, Verlust, Diebstahl oder Verlust von Werkzeugen oder Materialien, unvorhersehbare Änderungen in den anwendbaren Rechtsvorschriften und unvorhersehbare staatliche Maßnahmen.

14.11 Der Kunde entschädigt Nutzer für Haftungsansprüche von Dritten und stellt Nutzer von diesen frei. Darunter fallen auch Kosten für Rechtsbeistand, Forderungen von Arbeitnehmern oder Lieferanten, Bußgelder und Vergleichszahlungen, die im Zusammenhang mit Handlungen und/oder Unterlassungen des Kunden stehen oder anderweitig dem Kunden zuzurechnen sind, wozu auch ein Verstoß gegen die in Artikel 6 genannten Garantien gehören.

 

Artikel 15. Sonstige Bestimmungen

15.1 Soweit eine jegliche Bestimmung im Vertrag und/oder in diesen Allgemeinen Geschäfts-bedingungen nichtig oder anfechtbar zu sein scheint, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Es wird davon ausgegangen, dass die betroffene Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt wird, die so weit wie möglich dem Zweck und der inhaltlichen Bedeutung der ursprünglichen Bestimmung entspricht.
15.2 Nutzer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen während der Laufzeit des Vertrages zu ändern. Der Kunde wird über eine solche Änderung mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich informiert. Der Kunde hat während dieses Monats die Möglichkeit, Einspruch gegen die Änderung(en) geltend zu machen. Unterlässt er dies, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Änderung zum genannten Beginndatum akzeptiert hat. Wenn der Kunde Einspruch geltend macht, kann Nutzer sich zur Fortsetzung des Vertrages auf der Basis der alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zur Kündigung des Vertrages entscheiden, ohne zum Ersatz des Schadens verpflichtet zu sein.

15.3 Das Rechtsverhältnis zwischen Nutzer und dem Kunden ist keine Gesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Genossenschaft oder andere vergleichbare Kooperationsform.

15.4 Der Kunde darf die Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne Zustimmung von Nutzer an einen Dritten übertragen. Der Kunde stimmt im Vorfeld der Übertragung seiner Rechte und Pflichten aus einem Vertrag durch Nutzer zu. Sofern nicht ausdrücklich anders im Vertrag und/oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben, können Dritte keine Ansprüche aus dem Vertrag ableiten und können darauf nicht vertrauen.

15.5 Unter dem Begriff „schriftlich“ in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auch der Versand per E-Mail oder auf andere elektronische Weise mit Eingangsbestätigung verstanden.

15.6 Während der Vertragslaufzeit und für eine Periode von zwölf (12) Monaten nach Ablauf des Vertrages wird der Kunde weder direkt noch indirekt (über die mit ihm verbundenen (juristischen) Personen) eine oder mehrere Mitarbeiter von Nutzer beschäftigen, soweit diese an der Erfüllung des Vertrages beteiligt waren. Wenn der Kunde gegen dieses Verbot verstößt, hat der Kunde eine Abfindung in Höhe von 100.000 EUR (hunderttausend Euro) zu zahlen.

15.7 Die Daten aus der Buchhaltung von Nutzer gelten als vollständiger Nachweis, vorbehaltlich eines Gegenbeweises, für die von Nutzer erbrachten Leistungen.

15.8 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können übersetzt werden. Für die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text immer ausschlaggebend.

15.9 Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Niederlande, dann erkennt er an, dass die Artikel 6:232, 6:234 und 6:235 Absatz 1 und 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches anwendbar sind.

15.10 Wenn sich eine Partei zu einem beliebigen Zeitpunkt nicht auf eine bestimmte Bedingung im Vertrag oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruft, dann bedeutet das nicht, dass sie auf diese Bedingung verzichtet.

 

Artikel 16. Anwendbares Recht, Beilegung von Rechtsstreitigkeiten

16.1 Für diese Allgemeinen Geschäfts-bedingungen, den Vertrag und eventuell daraus folgende oder damit zusammenhängende Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich niederländisches Recht unter Ausschluss seiner internationalen, privatrechtlichen Bestimmungen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtsüberein-kommens von 1980 wird ausgeschlossen.

16.2 Die Parteien verpflichten sich, eventuell auftretende Rechtsstreitigkeiten einvernehmlich zu regeln. Sofern dies nicht gelingt, können die Parteien ihren Rechtsstreit mit schriftlichem Einverständnis unter näher festzulegenden Bedingungen einem Schiedsgericht in den Niederlanden, das aus einem (1) oder drei (3) Schiedspersonen besteht, vorlegen. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist die Gerichtsbarkeit des Nutzers zuständig.