Bei Streitfällen wird häufig auf die Dienste der metallurgischen Abteilung der EMHA zurückgegriffen. In diesem Fall ging es um eine riesige „Schere“, die zum Zerschneiden von Schiffswracks in seichtem Wasser eingesetzt wurde.
Bereits nach wenigen Monaten im Einsatz traten an verschiedenen Stellen des Auslegers Risse auf. Die betroffene Versicherungsgesellschaft war sich unsicher, wie sie die Kosten für diesen Ausfall regeln sollte, zumal es sich nicht um ein handelsübliches Standardprodukt handelte. EMHA wurde hinzugezogen, um den Ausfall und insbesondere dessen Ursache zu untersuchen. Bei einem Besuch vor Ort und der Begutachtung des Krans stellte sich heraus, dass ein wichtiger Aspekt des Schadens in der Definition des Verwendungszwecks lag. Der Hersteller hatte ein Schneidwerkzeug entwickelt, das zum Durchschneiden von Stahlplatten geeignet war. Der Endnutzer hatte ein Abbruchwerkzeug bestellt, das er zum Schneiden, Ziehen, Heben und für weitere Zwecke einsetzte. Ein Teil davon war unvermeidbar, da sich das Werkzeug unter Wasser häufig festsetzte und aus den Trümmern, die es durchschneiden sollte, befreit werden musste.
Unsere Untersuchung identifizierte eindeutig Ermüdung als Ursache der Risse. Es blieb jedoch die Frage: Wären die Risse auch bei einer vom Hersteller definierten Nutzung aufgetreten? Mit anderen Worten: Würde das Schneiden allein zu Ermüdung führen? Nachdem der Kran in die Niederlande zurückgebracht und repariert worden war, statteten wir den Ausleger mit Dehnungsmessstreifen aus und simulierten den „normalen“ Einsatz. Die gemessenen Spannungen wurden mit Vorhersagen aus einem Finite-Elemente-Modell verglichen. Diese Spannungsmessungen ergaben, dass die Spannungswerte zwar recht hoch waren, jedoch innerhalb eines so kurzen Zeitraums nicht zu Rissbildung hätten führen dürfen.